
Pflege muss bezahlbar bleiben
Deshalb gibt es verschiedene Unterstützungen durch die Pflegeversicherung. Wir beraten Sie gerne persönlich zu den passenden Leistungen.
Finanzierungsmöglichkeiten in der ambulanten Pflege
Pflege muss nicht kompliziert sein. Ob Pflegegeld, Sachleistungen oder Entlastungsbetrag: Es gibt viele Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten. Wenn bei Ihnen ein Pflegegrad vorliegt, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, die individuell genutzt werden können. Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sie optimal nutzen
Im Überblick:
- Pflegegeld (monatlich) – wenn Angehörige oder private Personen die Pflege übernehmen:
- Pflegegrad 2: 347€
- Pflegegrad 3: 599€
- Pflegegrad 4: 800€
- Pflegegrad 5: 990€
- Pflegesachleistungen (monatlich) – wenn die Pflege durch unseren ambulanten Dienst erbracht wird, Abrechnung direkt über die Pflegekasse:
- Pflegegrad 2: 796€
- Pflegegrad 3: 1.497€
- Pflegegrad 4: 1.859€
- Pflegegrad 5: 2.299€
- Kombinationsleistungen – flexible Aufteilung zwischen Pflegegeld und Sachleistung, je nach Ihrem Bedarf
- Verhinderungspflege – bis zu 1.685€ pro Jahr, wenn Ihre Pflegeperson z. B. im Urlaub oder krank ist
- Kurzzeitpflege – bis zu 1.854€ pro Jahr, zusätzlich kombinierbar mit Verhinderungspflege
- Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) – monatlich 131€, nutzbar für hauswirtschaftliche Hilfen oder Betreuung (ab Pflegegrad 1)
- Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI – verpflichtend für Bezieher von Pflegegeld, Kostenübernahme durch die Pflegekasse
*stand 01.01.2025
Kontakt
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Dann rufen Sie uns gerne an unter 0281-94866216 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@lebensfreude-pflege.de.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!